Januar 2024
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Stadt zurückgewiesen.
Die 2. Änderung der Bebauungsplans 001 (Altstadt) ist somit rechtskräftig unwirksam.
Der BP001 wird damit in den Stand der 1. Änderung vom Feb.1997 gesetzt.

Antrag der SPD Stadtratsfraktion die Möglichkeit einer Verkehrsberuhigung der Gustavstrasse
zu prüfen. [ SPD Antrag ]

März 2023
Die Stadt hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
eingereicht.

Dezember 2022
Im Normenkontrollverfahren betreffend der 2. Änderung der Bebauungsplans 001 (Altstadt)
erklärt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München diese für unwirksam.
Eine Revision wird nicht zugelassen. [ Urteil VGH ] [ Presseartikel ]

Oktober 2021
Wird die Kulturterrasse der Fürther Stadthalle [ Presseartikel ] auch zum Lärmproblem ?
Ein Leserbrief aus den Fürther Nachrichten. [ Leserbrief ]

August 2021
Um der geringen Gastronomiedichte in der Altstadt Herr zu werden,
ist genehmigt gleich 2 Läden der Waagstrasse 4 nebst Freibereich zu Cafe mit Galerie umzugestalten. [ Amtsblatt Nr.15 ]

Juli 2021
Wird das Fürther Flussdreieck zum (Lärm)Problem ?
[ Artikel BUND ]
[ Presseartikel ]
[ Presseartikel ]

Mai 2021
Im Fall der Baugenehmigung Grüner Baum hat der VGH die Berufung abgelehnt. [ Presseartikel ]
Nach der Vorinstanz will auch der VGH, mangels planungsrechtlicher Relevanz, sich nicht tiefer mit
dem Lärmschutz befassen. [ Urteil VGH ]
Woanders ist dieser Relevant [ Presseartikel ]

Das Normenkontrollverfahren gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.001 ist noch offen.

Das die Fußballfeiern das Faß zum überlaufen brachten ist wohl schon wieder vergessen.
[ Presseartikel ].

Feb 2021
Positives für die Anwohner des Grillplatzes am Badsteg.
Die Stadtverwaltung will Grünanlagensatzung ergänzen [ Stadtratsvorlage ].

Nov 2020
Der Durchgangsverkehr bleibt Thema [ Presseartikel ].

Okt 2020
Der Durchgangsverkehr in der Altstadt wird jetzt zum Thema [ Presseartikel ].
Auch in der Gustavstraße [ Presseartikel ].
Wenn kommentiert wird:
"Anwohnern kann und darf niemals eine massive Einflussnahme auf die Stadt gewährt werden".
Und Parteipolitik statt (anonymen) Fragebögen Gespräche in Kleingruppen zwecks besserer
'Überzeugungsarbeit' vorschlägt, erwartet die Anwohner wohl nichts Gutes.

Sept 2020
Fürth erlaubt Heizpilze. [ Presseartikel ].
Parking Day in der Gustavstraße.
Verfahren um Sitzplatzanzahl entschieden [ Presseartikel ].

Aug 2020
Gustavstraße Abends Autofrei ? [ Presseartikel ]

Juli 2020
VHS Abendveranstaltung zur Fürther Stadtgeschichte,
"Die Gustavstrasse in ihrer historischen Entwicklung"

April 2020
Der Fall Grüner Baum geht wohl eine Instanz weiter. [ Presseartikel ].

29 April, Tag gegen den Lärm. [ Link ]

März 2020
Ein winziger Virus schafft was Anwohner nie erreichen könnten
(auch nicht im Sinn haben) - alle Kneipen dicht ! (für Monate)

Urteil im Fall Baugenehmigung Grüner Baum [ Presseartikel ].
Ob es eine Instanz weitergeht ist ungewiss.

Neue Blüte des Kommunalwahlkampfs ?
Ein abgespecktes Weinfest als Wahlgeschenk der SPD ? [ Presseartikel ]
Da es sich für die Wirte nicht lohnt übernimmt die Stadt als Veranstalter das Defizit ?

Februar 2020
Der Kommunalwahlkampf geht in die heiße Phase.
Es wird viel versprochen, u.a. freies WLAN in der Gustavstrasse
(Junge Union und FDP) sowie mehr Flair (Grüne) [ Presseartikel ].
Ähnliches scheiterte schon mal [ Presseartikel ],
sowie der Vorschlag eines Anwohners die Gustavstrasse zur Fußgängerzone zu machen.
(Protest der Wirte, weil ja die Gäste mit dem Auto zur Kneipe fahren können müssen)
Gegen Lärm raus aus der Altstadt ist ja nichts einzuwenden.

November 2019
Das Thema Außengastronomie und Lärmbelastung bleibt aktuell,
wie die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes Süd zeigt [ Presseartikel ].
Dazu erklärend [ Presseartikel ].
Noch eins draufgesetzt [ Presseartikel ] und [ Presseartikel ].

September 2019
Das Hauptsacheverfahren betreffend der Nachtparty am Grafflmarkt vom Juni 2018
findet nicht statt. [ Presseartikel ]
Das die Erledigterklärungen der Kläger eher mit einem Hausbesitzerwechsel statt
"Lärmminderung sei ausreichend" zu tun haben, sowie mit Übernahme Klägerseitig
aufgelaufener Gerichtskosten durch die Stadt, um das womöglich zu verlierende
Hauptsacheverfahren zu vermeiden.
Solches wird vor der Presse lieber nicht erwähnt.

Juni 2019
Für die Klage vom Juni 2018 gegen die Nachtparty am Grafflmarkt ist immer noch
kein Verhandlungstermin angesetzt.
Kann, will oder soll das Verwaltungsgericht nicht ?

April 2019
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt [ Link ] ist die vom Stadtrat im März beschlossene
neue Freischankflächen-Sperrzeitverordnung [ Link ] in Kraft.
An der Sperrzeit 22Uhr Wochentags in der Altstadt ändert dies nichts.

Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.001 ist ein Normenkontrollverfahren
am Verwaltungsgerichtshof in München eingeleitet.

24 April, Tag gegen den Lärm. [ Link ]

Februar 2019
Die Erledigterklärung [ Presseartikel ] ist eher Prozessökonomie als Akzeptanz.
Gilt es doch erstmal den Anwohnerschutz des Bebauungsplans001 wiederherzustellen.
Alle sind eingeladen sich dafür mit einzusetzen.
Ob als Mitkläger oder Finanzier. Mit wachsender Gastronomie, erklärtes Ziel der Stadt,
wird mehr Lärm in die Altstadt kommen und den Anwohnern schaden.
Mehr Gastronomie - mehr Gäste - mehr Konkurrenz - mehr Events.
Auch war jede Bewegung der Stadt Richtung Anwohnerschutz nur durch Klagegefahr
oder Gerichtsentscheid zu erreichen.
Der Bebauungsplan001 von 1988 stärkte hier die Rechte der Anwohner.
Diesen Schutz zu streichen ohne Kompensation ist anfechtbar.
Mitkläger bzw. Spender wenden sich an:
admin@fuertheraltstadtlaerm.de

Januar 2019
Gaststätten schließen und Anwohner können nicht schuldhaft gemacht werden.
[ Presseartikel ] [ Presseartikel ]
Schuld ist wohl eher die Konkurrenz in einer Monokultur und Mangel an Billigpersonal.
Zumindest wird nicht so dramatisiert wie 2007 [ Presseartikel 2007 ].

November 2018
Bürgerversammlung Süd [ Presseartikel ]
Es ist doch immer wieder erstaunlich was der Presse keine Zeile wert ist.
Das es den Bürgern auch um die Parkplatznot in der Südstadt ging;
der Lärm Jugendlicher aus der Grünanlage Königswarter Str. Anwohner nicht zur Ruhe
kommen lässt; nächtliche Kirchenbeleuchtung taghelle Schlafzimmer zeugt und
ein Antrag für mehr Obdachlosenunterkünfte nun vom Stadtrat behandelt werden muss.
Über das gehässige Verhalten des Oberbürgermeisters gegenüber Anwohnern die
Kneipen- und Grillplatzlärm beklagen müssen wird erst recht nicht geschrieben.
Statt Fragen zu beantworten oder dem zu beklagten Missstand, wie bei anderen Vortragenden,
Abhilfe zu schaffen, ergeht der OB sich nur in seiner Dauerschleife vom wem's nicht passt
soll wegziehen. Wie schon im Ronhof, so hetzte er auch hier gegen Anwohner.
Ein SPD Bürgermeister sollte die AFD nun wirklich nicht kopieren. Wo die Stadt doch noch
letzten Monat eine Einigung mit den Anwohnern anstrebte. Ihr Angebot war allerdings nicht
besser als vor 2 Jahren - so kann es nicht zu einer Einigung kommen.

Oktober 2018
Wohl mit angeregt durch den Presseartikel [ Presseartikel ] kommt es zwischen
Anwohnern und Stadtverwaltung zu einem Austausch über die aktuelle Situation im Lärmkonflikt.

Sowohl der OB wie auch der Kärwa-Referent erteilten den Schaustellern eine Absage,
"Das ist keine Sturheit unsererseits, sondern Vernunft" heißt es.
Eine erstaunliche Erkenntnis... [ Presseartikel ].

September 2018
Eine erstaunliche Erkenntnis des Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit der um 4 Tage
verlängerten Michaelis Kirchweih: ...Überall, wo man überzieht und übertreibt, sagt er
und denkt dabei an den Ursprung des Gustavstraßenkonflikts, gibt es Ärger.
Und den will er mit der Kärwa partout nicht provozieren...
[ Presseartikel ].
Damit nicht allzuviele an dieser Erkenntnis teilhaben, steht das nicht in der gedruckten Ausgabe.
Übrigens, die Fürther Kirchweih wünschten sich die Schausteller dauerhaft verlängert.
[ Antrag Schausteller ]

Juli 2018
In Fürth geht anscheinend Party vor neuem Wohnraum [ Bau- und Werkausschusses ].

Der geänderte Bebauungsplan 001 wird rechtskräftig. [ Amtsblatt 14-2018 ].

Juni 2018
Der Stadtrat hat die Bebauungsplanänderung beschlossen. [ Presseartikel ]

Die Beschwerde der Kläger hat der VGH abgelehnt. [ Presseartikel ]

Das VG Ansbach hat den Eilantrag abgelehnt (Klageerfolg offen) [ Presseartikel ]
Beschwerde zum VGH ist eingelegt.

Kaum wird gegen die Nachtparty der Wirte im Anschluss an das Verkaufsende des
Grafflmarkt geklagt, wird wieder aus allen Rohren geschossen.
[ Presseartikel FN ] [ Süddeutsche ] [ Fokus ]

Interessant ist auch der Umgang der FN Online mit Kommentaren.
zum Onlineartikel [ Presseartikel ] wurde dieser Kommentar zweimal eingestellt und später
wieder gelöscht.
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kolibri27: Bevor man weiter diskutiert, sollte dafür eine sachliche Grundlage geschaffen werden,
meine ich. Hier tauchen nämlich Fragen bzw. Behauptungen auf, die den Tatsachen nicht gerecht
werden und die auch durch Wiederholung nicht wahrheitsgemäßer werden.
"Es gibt nur noch einen Anwohner"
- Falsch! Es gibt verschiedene Besitzer bzw. Bewohner mehrerer Anwesen allen gemeinsam ist das
(- inzwischen auch gerichtlich festgestellte -) Klagerecht.
"Diese Anwohner sind nicht kompromissbereit"
- Falsch! Diese Anwohner sollten - nach dem Willen der Stadt - Vereinbarungen unterzeichnen und
Kompromisse eingehen, die allein die Anwohner/Kläger zum endgültigen Aufgeben
gezwungen hätten. Seitens der Stadt ist man aber nicht bereit, Maßnahmen zurückzunehmen
bzw. zu beenden, die den Anwohnern schaden:
Hier seien nur Beispiele genannt, die schon bei aufmerksamer Zeitungslektüre auffallen:
Änderung des Bebauungsplans zwecks Aufhebung des Anwohnerschutzes
und Erweiterung der Kneipen, erneute Sperrzeiten-Diskussion ( - nun auch aufgeheizt durch einen
sog. "subkulturellen" Jugendprotest, der von städtischen Stellen mitgetragen wird) .
Dieses "Spielchen" würde niemand mitspielen, wenn er selbst Betroffener wäre - warum fordert
man von Anwohnern der Altstadt diese (zu) große Nachgiebigkeit? (Zur Erinnerung:
Die Altstadt ist Misch-, also auch Wohngebiet . dort gelten alle Rechte wie in anderen ähnlichen
Stadtteilen auch, u.a. das Recht auf Nachtruhe, das Recht auf ruhige Tage zwischen Festen, etc.)
"Beschwerdeführer und Kläger sind Querulanten"
- Falsch! Das (gute) Recht zur Beschwerde und Klage hat jeder Bürger .
auch und gerade dann, wenn er Plänen und Absichten einer Verwaltung widersprechen muss, die
ihm schaden. Wer Beschwerdeführer Querulanten nennt, will keine Bürger,
sondern Untertanen - die gibt es aber (offiziell) in dieser Demokratie nicht mehr.
Ist alles das bedacht, kann man hoffentlich nun sachlich über das Thema Gustavstra;ße/Altstadt
sprechen.
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Da sind wohl nur Kommentare gegen die Kläger erwünscht...

Die Stadt will, im Jubiläumsjahr, unbedingt mit der 30 jährigen Tradition
des Anwohnerschutzes brechen.
[ Presseartikel ] [ Bau- und Werkausschusses ] [ Presseartikel ]

April 2018
25 April, Tag gegen den Lärm. [ Link ]

Grüner Baum und Bebauungsplanänderung. [ Presseartikel ]

März 2018
Schaut man in die FN, so ist Lärm wohl nicht nur ein lokales Problem. [ Presseartikel ]
Nimmt ein zwangsbeschallter Anwohner seine Rechte wahr, so nennt es die Politik
,unsäglich', ,absurd' ist ,Nullkommnull kompromissbereit'. Auch die Presse macht mit.
So verwundert nicht wenn wieder Gerichte entscheiden müssten.
Ja ist denn das Fürther Rathaus hier Blaupause ?
Nebenbei zeigt ein Kommentar zum Artikel dass es im Fürther Ronhof (neue grüne Halle)
anscheinend auch schon wegen Lärm etwas gärt.
Übrigens, die Fürther Kirchweih wünschen sich die Schausteller verlängert (TOP 6)
Auch die Sperrzeiten der Vorortskirchweihen sollen wohl verkürzt werden, also tiefer in die Nacht
gehen (TOP 11) - das kann ins Auge gehen. [ Sitzungsvorlage ]

Februar 2018
Öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanänderung001 Altstadt und Einspruchsfrist
noch bis 2 März.

Die Begründung wegen fehlender Entwicklungsmöglichkeit der vorhandenen gastronomischen
Betriebe ist nicht nachvollziehbar, da immer wieder Ausnahmen und Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes001 erteilt wurden:
Siehe auch [ Gaststättendichte 2014-1980 ]
Wenn es nicht Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 ist, dass mehr Gastronomie
in der Altstadt entsteht , wie in einer Antwort zu Bürgerwidersprüchen argumentiert, ist
eine Änderung erst recht nicht nachvollziehbar [ Anlage 4 ] .
Auch unter dem Hintergrund das bezahlbarer Wohnraum fehlt.
Für die Erweiterung des Gelben Löwen im 1 Stock wurde Wohnraum vernichtet.

Januar 2018
Öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanänderung001 Altstadt ab 29 Jan.
[ Amtsblatt ]

Dezember 2017
Am 22 Dez. gab es in der FN eine ganze Seite zu dem Thema Bebauungsplanänderung.
Diese wurde, interessanterweise, nicht online gestellt.
In dieser Sonderseite wird suggeriert das bis zu den Klagen 2013 der Lärm keinen
gekümmert hätte. Das schon im Jahr 2010 77 Anwohner in einer Unterschriftenliste
Abhilfe gegen den Kneipenlärm forderten wird unterschlagen. Auch das die Zahl der
Kneipen, allein in der Gustavstrasse von 12 auf 18, in der Zeit des Bebauungsplans
kontinuierlich stieg, statt konstant zu bleiben.
Ein Fall von Lückenpresse ?
Jedenfalls können und sollten die betroffenen Anwohner im Januar 2018 die
Einspruchsfrist während der erneuten öffentlichen Auslegung der
Bebauungsplanänderung nutzen.

Der Oberbürgermeister bedauert, auf der Altstadtweihnacht, wiedereinmal das
kein Frieden in der Gustavstraße einkehrt...
Ja, dann darf man die Sache halt nicht vor Gericht eskalieren lassen.
(Worüber sich schon andere Städte beschwert haben sollen)

Die Änderung des Bebauungsplans001 Altstadt wird weiter vorangetrieben.
[ Sitzungsvorlage ]
Die öffentliche Auslegung der Änderung ist beschlossen.
Diese soll im Januar 2018 erfolgen, die Bürger haben dann wieder einen Monat
Zeit Einsprüche einzulegen.

Oktober 2017
Der Fall Willy-Brandt-Anlage hat (erstaunlicher Weise ?) parallelen zur Altstadt.
[ Presseartikel ]

August 2017
Die Stadt hat den 2012 eingestellten kommunalen Ordnungsdienst wieder reaktiviert.
[ Presseartikel ]
Ob die auch mal Nachtschicht machen ? Sperrzeitbegin ist halt tief in der Nacht.

Juli 2017
Sommerzeit, da wird's nicht nur in der Wohnung sondern auch in der Gaststube warm.
Also raus mit dem ,Dampf' durch Fenster und Türen und den Lärm gleich mit.
Das Recht der Anwohner auf Nachtruhe wird so konterkariert.
Warum nur wird den Anwohnern so bereitwillig Munition geliefert ?

Die Stadt Fürth hat zwar aufgegeben aus der Altstadt ein ,Urbanes Gebiet' zu machen,
dennoch ist der entsprechende Bundesratsbeschluss interessant. So heißt es doch:
"Der für urbane Gebiete vorgeschlagene Immissionsrichtwert von 48 dB(A) nachts
ist mit den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen des Gesundheitsschutzes
nicht zu vereinbaren.". Es bleibt also bei 45 dB(A) wie im Mischgebiet.
[ Beschluss des Bundesrates 708/16 ]

Mai 2017
Die Stadt will die Grafflmarkt-Verordnung verändern.
Soll die 'Nachtparty der Wirte' integraler Bestandteil werden ?.
Die Belegungsflächen sollen zwischen Grafflflächen und Gastronomieflächen unterschieden werden.
Also mehr Platz für Profite der Wirte, weniger für Graffler ?.

Änderungsentwurf [ Stadtratsvorlage ]

Die Verhandlungen Anwohner - Stadt sind ausgesetzt.
Es werden Gerichtsentscheidungen abgewartet.

In einem Interview der Fürther Nachrichten (nicht online gestellt) brandmarkt OB Jung
Anwohner als Gegner des Gemeinwohls.
Anwohnern denen er immer wieder zurief 'wegziehen oder klagen !'.
Anwohner, die wegen einer Politik die Bürgerrecht nicht anerkennen will,
genötigt sind dieses gerichtlich durchsetzen zu müssen,
was in einer sozialdemokratisch ausgesteuerten Stadt schon traurig ist.

April 2017
Kommerzielle Verwertung des Lärmkonflikts im Fernsehen.
[ Presseartikel ] [ Presseartikel ]

März 2017
Bild  Mit großer Schlagzeile an den Zeitungsständen wird von einem Zivilprozess
 um eine Ohrfeige kundgetan, an der die Strafjustiz nichts fand. [ Artikel ]
 Ein Vorfall aus dem Jahr 2012 als eine aggressive Stimmung gegen
 lärmgeplagte Anwohner herrschte (Antischwa T-Shirt; Cafe Bauzaun;
 Schaufenster Aktion...). [ Streit spitzt sich zu ]
 Viel Getöse und dann doch nur Lokalteil Seite 3. Ja selbst die 10 Online
 Kommentare hat man lieber wieder gelöscht.
 Warum nur dieser Artikel der den Kläger, mittlerweile SPD Stadtrat,
 gar nicht so gut dastehen lässt ?

Die Verhandlungen Anwohner - Stadt sind noch am laufen.

Februar 2017
Weitere Verhandlungen Anwohner - Stadt, auf Anregung des VG Ansbach, sind aufgenommen.

Januar 2017
Es erscheinen kurz hintereinander auffällig viele Zeitungsartikel im Themenbereich Gastronomie.
Von den Auswirkungen des Rauchverbots [ Presseartikel ]
und den Kosten die Raucher vor der Tür verursachen.
Urbanen Gebieten, Titelzeile "Ein Mosaikstein im Lärmstreit" [ Presseartikel ]
mit der unwidersprochenen Meinungsäußerung Betroffene hätten sich selbst zu schützen
(Schallschutzfenster) und nicht der Lärmverursacher Maßnahmen zu ergreifen.
Leerständen, Titelzeile "Gaststätten warten auf Wirte" [ Presseartikel ]
ohne tiefer nach Gründen von Geschäftsaufgaben zu recherchieren [ alter Presseartikel ]
Gaststättenwerbung [ Presseartikel ]
Der FN liegt die Gastronomie scheint's genauso am Herzen wie dem Oberbürgermeister
[ Hier schreibt der OB ]
Wie klagte schon ein Leserbrief in der FN - Wo sollen wir denn noch alles essen ? -

Plötzlich und unerwartet handelt die Stadt auch mal pro Anwohner [ Presseartikel ]
Sogar auch am Grillplatz Badstrasse [ Stadtratssitzung ] [ Presseartikel ]

Dezember 2016
Bei der abschließenden Erörterung zur Änderung des Bebauungsplans001
war kein einziger Befürworter anwesend, die Gegner somit in der Mehrheit.

Die Stadt startet den 2'ten Anlauf zur Änderung des Bebauungsplans001.
Beteiligung der Öffentlichkeit (Einspruch) vom 5 - 19 Dez. [ Amtsblatt ]

November 2016
Das Umweltamt hat die Ergebnisse der Lärmmesskampagne 2016 Gustavstraße veröffentlicht.
In dieser "schalltechnischen Bewertung" sucht man, wie schon in der vorhergegangen
"schalltechnischen Betrachtung" von 2013 das Wort "Lärmgutachten" vergeblich. [ Link ]
Ob das vorgenommene wegdefinieren von Lärm gerichtsfest ist, muss sich erst noch erweisen.

Oktober 2016
Die Beschwerde von Anwohnern gegen die Entscheidung des VG Ansbach betreffend Sperrzeit der
Freischankflächen wurde vom VGH zurückgewiesen.
Der Ausgang des Klageverfahrens bleibt allerdings offen. [ Presseartikel ]

Der mit dem Erörterungstermin am Verwaltungsgericht Ansbach begonnene Einigungsversuch
endet wie das Gespäch vom 17 August - ohne Ergebnis.

Die Altstadt wird nicht in ein 'urbanes Gebiet' umdeklariert.
Dies hätte wohl auch einer gerichtlichen Prüfung kaum standgehalten. [ Presseartikel ]

September 2016
Die Stadt hat, aus Angst vor einem Formfehler, das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans001 umgestellt. [ Beschlussvorlage ] [ Presseartikel ]

Das Entgegenkommen der Kläger betreffend des Grafflmarkt,
wurde von der Stadt in der weiteren Verhandlung nicht honoriert.

Besucher dieser Webseite fragten nach der Möglichkeit finanzieller Zuwendungen
an die Kläger. Dafür gibt es inzwischen ein Konto:
Empfänger: Altstadtlärm Fürth
IBAN: DE30 3006 0601 0107 1134 20
Verwendungszweck: Schenkung

Betreffend des Grafflmarkt am 16'ten kam es zu einer Vereinbarung zwischen Klägern und Stadt.
[ Presseartikel ]

August 2016
Am 31'ten fand ein Erörterungstermin am Verwaltugsgericht in Ansbach statt.[ Presseartikel ]
Eine Entscheidung betreffend Grafflmarkt wird Freitag Nachmittag erwartet.

Da die Stadt, in der Gustavstrasse, wiederum eine Nachtparty der Wirte am Grafflmarkt genehmigt
hat, sind Anwohner wieder zur Klage genötigt. Eine Entscheidung zugunsten der Anwohner ist
wahrscheinlich, da schon die Gerichtskosten der für erledigt erklärten Verfahren vom
Grafflmarkt Sept. 2015 zu Lasten der Stadt gingen, denn das Gericht geht davon aus, das die
Kläger den Rechtstreit für sich entschieden hätten.

Am 17'ten fand ein treffen aller Kläger mit dem neuen Rechtsreferenten der Stadt statt.
Außer dem Vortrag der gegenseitigen Standpunkte ergab sich nichts.
Allerdings hält der Rechtsreferent eine Bewustseinsänderung bei Stadt und der Öffentlichkeit
für notwendig.

Gegen die Ablehnung des Eilantrags haben die Kläger Beschwerde zum VGH eingelegt.

Ein Eilantrag von Anwohnern ob, nach dem VGH Urteil, die Vorraussetzungen für den Freischank bis
23 Uhr überhaupt vorliegen wurde abgelehnt. Der Ausgang des Klageverfahrens bleibt allerdings
offen. [ Entscheidung VG Ansbach ]

Aufgrund von Zuwiderhandlungen beim Ausschankbetrieb hat die Stadt Zwangsgelder für fällig
erklärt. Bezüglich der Musikbühne hat die Stadt dem Altstadtverein die Vertragsabwicklung
entzogen. Das bedeutet, dass der Altstadtverein hierauf und auch vor Ort keinen Einfluss mehr hat.

Der Altstadtverein zieht sich wegen gekürzter Ausschankzeit vom Grafflmarkt zurück.
Gleichzeitig kündigt der Verein,
- der 1981 die Aktion Kneipenstop machte
- der denn Bebauungsplan001 (Anwohnerschutz) initiierte
eine Aktion an, die die Auffassung des ehemaligen Rechtsreferenten Maier bestätigt
das der Lärmkonflikt schon "faschistoide" Züge trägt. [ Presseartikel ]

Juli 2016
Das die Zahl von Events am Grünen Markt zunimmt, trifft nicht auf Zustimmung aller Anwohner.
[ Presseartikel ]

Für den 14'ten wurde in der FN ein Beitrag der BR Sendung Quer groß angekündigt.
FN 14.07.2016
Link zur Reportage [ BR Quer 14.07.2016 ]
Der Beitrag hält nicht was angekündigt ist.
Letztendlich zeigt er einen Oberbürgermeister, einsam im Eck des Städtetags,
der betroffene Anwohner nur diffamieren kann:
'radikale, aber auch radikal kleine Minderheit die hier die Mehrheit schikaniert'
Betroffenen Anwohnern denen er immer wieder zurief "wegziehen oder klagen".
Der Nürnberger Amtskollege erscheint nicht.
Auch mit der Sachlichkeit der Reportage ist es nicht weit her.
[ SZ 17.06.2016 ] [ SZ 22.06.2016 ] [ SZ 22.06.2016 ]
[ SZ 03.07.2016 ] [ SZ 08.07.2016 ] [ SZ 10.07.2016 ]
Wieder ein schlechtes Beispiel öffentlich rechtlichen Rundfunks.

Juni 2016
Plötzlich und unerwartet findet das Griechenfest am Waagplatz nicht statt.
Ob das wirklich nichts mit der Überfrachtung von 3 Wochendveranstaltungen innerhalb 4 Wochen
am Waagplatz zu tun hat ?

In Nürnberg beginnt die Aktion Nachtbar und Nachbar. [ Aktion Nachtbar und Nachbar ]
Soetwas ist in Fürth undenkbar.

Abschließende Erörterung zum Bebauungsplan 001

Der Altstadtverein hat bewusst die Sperrzeitauflage gebrochen,
die Musikband den Lautstärkepegel nicht eingehalten.
Beide müssen nun die Konsequenzen tragen.

Der VGH hat die Beschwerde der Stadt abgelehnt.
Die Nachtparty der Wirte am Waagplatz findet nicht statt.
[ streitgegenständliche Gestattung ] [ Entscheidung VG Ansbach ] [ Entscheidung VGH München ]

Der Stadtrat hat am 22 Juni beschlossen die Sperrzeit der Freischankflächen am Waagplatz
So-Do auf 22 Uhr wie in der Gustavstrasse gemäß dem VGH-Urteil vom 25.11.2015 zu verlängern.
Da für diesen Beschluss ein Zusammenhang mit der Eilentscheidung für den Grafflmarkt besteht,
fordert der 22 Senat des Verwaltungsgerichtshofes in München ein Protokoll der Aussprache und
Abstimmung an.
Hat der VGH Zweifel an der korrekten Umsetzung seines Urteils durch die Stadt Fürth ?.

Der Eilantrag eines Gastwirts der Gustavstrasse wegen Public Viewing wird abgelehnt.
[ Eilentscheidung VG Ansbach ]

Auf der Stadtratssitzung vom 22 Juni wird verlautbart das der Freundeskreis
Xylokastro (Griechenfest Waagplatz am 16 Juli) plötzlich nur noch bis 22 Uhr
statt vorher 23 Uhr eine Gestattung beantragt.
Ob das mit der Lärmfracht von 3 Wochendveranstaltungen innerhalb 4 Wochen
am Waagplatz zu tun hat ?

Das VG Ansbach hat mit seiner Entscheidung vom 13 Juni der Anwohnerklage stattgegeben.
Die Stadt hat am 16 Juni gegen die Entscheidung Beschwerde zum VGH in München eingelegt.

Da die Klagen gegen die Nachtparty der Wirte am Grafflmarkt vom Herbst 2015, auch durch
die Entscheidung des VGH in den Eilverfahren, nicht abschließend behandelt sind und die
Terminierung einer Verhandlung nicht vor dem Grafflmarkt möglich war, bleibt betroffenen
Anwohnern nur, ein erneutes Eilverfahren anzustreben.

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 1 Juni abermals die Übertragung der
Biergartenverordnung auf Freischankflächen, wie in 2014, abgelehnt.
[ Bayerischer Rundfunk ] [ Debatte im Landtag ]

Die Stadt gibt, im Zeitraum vom 6-29 Juni, die Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung betreffend Änderung des Bebauungsplans001.

Letztlich ist das Ziel der Stadtspitze noch mehr Gastronomie in einem Bereich zu etablieren
der eh schon ausreichend derselben hat. [ Altstadtbläddla ] [ Begründung zum B001 aus 1996 ]
Die Erweiterung von Gaststätten bedeutet die Vernichtung von (bezahlbarem) Wohnraum.
- Die Kleeblattstub'n des Gelben Löwen war eine Wohnung.
- Die geplante Gaststätte im Goldenen Schwan war ebenfalls mal Wohnraum.

Gäste können sich auch nur an einen Tisch setzen -> also müssen mehr her.
Wohl am besten mit neuen Events:
- Silvesterfeier
- Glühweinausschank vor den Kneipen im Winter
- Mittelaltermarkt am Grünen Markt
Diese Ideen standen alle schon mal im Raum.
Für das mehr an Gästen gibt es auch keine Parkplätze.
Ein mehr an Gästen wird auch diejenigen treffen, die sich, in den Hinterhöfen,
davor sicher meinen.

Wie Ernst es der Stadt mit dem gesetzlichen Anwohnerschutz ist, belegen die, von der Stadt,
verlorenen Klagen. Dazu auch die Aussage der Stadt gegenüber dem Verwaltungsgericht aus 2015:
"Zur Rolle der Bebauungsplans 001 ist klarzustellen, dass dieser niemals so praktiziert worden ist,
wie er formuliert ist, weil er durch die hohe Zahl an unter den Bestandsschutz fallenden Gaststätten
immer - entgegen seinem Wortlaut - ein Miteinander von Gastronomie und Wohnen beabsichtigt
hat. Den verstärkten Schutz des Wohnens, den die Gerichte aus diesem Bebauungsplan
herauslesen hat dieser nie besessen, nicht in der traditionellen Wirtshausstrasse Gustavstrasse
einschließlich Waagplatz."

Will die Stadtspitze aus der Altstadt eine Art Heidelberg machen ?
Filmbericht des SWR vom Sept.2010 Teil 1 [ Filmbericht SWR ]
Filmbericht des SWR vom Sept.2010 Teil 2 [ Filmbericht SWR ]

Nachtruhe Bild (Nachzulesen an jeder Autobahnlärmschutzwand)

Mai 2016
Der Bau- und Werkausschuss konkretisiert die Änderung des Bebauungsplans001.
[ Beschlußvorlage ]

Im Amtsblatt 10/2016 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung angekündigt. [ Amtsblatt 10/2016 ]

April 2016
27 April, Tag gegen den Lärm. [ Link ]

Bayerischer Landtag lehnt Petitonen ab. [ Presseartikel ]
Ungeachtet der Unvereinbarkeit fordert die Fürther SPD abermals die Übertragung der
Biergartenverordnung auf Freischankflächen. [ Antwort Staatsregierung ]

Ob die Aussage der Stadt zum Lärm vom Grillplatz, den schon betroffenen, wie auch den
zukünftigen Eigentümern der 'Uferlogen', wohl ausreicht ? [ Presseartikel ]

Ein Presseartikel zeigt abermals das Verhalten der Stadtspitze über betroffene Anwohner hinweg zu
entscheiden und diese nicht einzubeziehen, um eine Lösung zu finden. [ Presseartikel ]
Das die 'Gustavstraße Wirkung zeigt' hat sich die Stadtspitze selbst zuzuschreiben.
Diese wollte es ja unbedingt vor Gericht eskalieren lassen.

In der Lokalpresse gab es am 9. April einen Artikel über Lärm von Kneipen in der Mathildenstraße,
ja gar über einen Kneipenstreit, der am Ostermontag (28. März) 14 Streifenwagen in der Straße
erforderte. Bemerkenswert ist, dass erst, als ein Anwohner die Lokalpresse aufsuchte und fragte,
warum diese darüber schweige, herauskam, das es seitens der Polizei darüber keinen
Pressebericht gab. Auch geht (natürlich?) so ein Artikel nicht online.
Passte der Vorfall nicht zur Jubelmeldung, dass Fürth wieder 'sicherste Großstadt Bayerns' sei?
Oder "passt" es nicht, überhaupt Probleme mit Kneipenlärm zu haben?

Auch erstaunlich ist der Umgang der Lokalpresse bzw. der Online-Redaktion mit (unliebsamen?)
Online-Kommentatoren.
Ein Beispiel, das mir zugetragen wurde:
Die Accounts von 'Nessie' und 'ausdertraum' wurden gesperrt, da (laut Online-Redaktion) einerseits
massive Zweifel daran bestünden, dass dies zwei verschiedene Personen seien (- "auszumachen
an Ähnlichkeiten in Wortwahl und Argumentation" -), andererseits Kommentare in der letzten Zeit
angeblich häufig nur noch aus Provokationen anderer Nutzer und Angriffen auf die Redaktion der
Fürther Nachrichten bestanden hätten und "hierbei das Maß des Erträglichen deutlich
überschritten wurde".
Ob dies zutreffend ist oder die Maßnahme der Redaktion doch nur Zensur,
mag jeder selbst entscheiden...
[ Kommentare ausdertraum ] [ Kommentare Nessi ]

März 2016
Mit der Entscheidung des Stadtrats die Nichtzulassungsbeschwerde zurückzuziehen wird das
VGH-Urteil rechtskräftig. [ VGH Urteil ]
Erstaunlich ist die Einlassung des Rechtsreferenten das der VGH der Stadt im Urteil sehr
entgegengekommen sei und dies in Leipzig wieder kassiert werden könnte.
Bemerkenswert ist die Angst des SPD Fraktionsvorsitzenden vor, wie er sagt, "Trittbrettfahrern"
des VGH-Urteils in Zusammenhang mit dem Grillplatz Badstraße und dem "Biergarten" des Chilli's
in der Willy Brandt Anlage.
Für diese Anwohner gab es aber schon vorher Ansatzmöglichkeiten z.B. Grillplatz [ Fallbeispiel ]
Auch bemerkenswert die Aussage einer Stadträtin, die selbst Richterin ist, das die für eine
23 Uhr Freischanksperrzeit notwendigen Vorrausetzungen nicht vorliegen (siehe Urteil unter 102).
Der jetzige Stadtratsbeschluss also nicht Urteilskonform sei.
Der Aufruf des Stadtrats an Wirte und Gäste zu rechtschaffenem Verhalten also unterlassen von
Boykottaufrufen; Einschüchterung; Beleidigung; übler Nachrede; Verleumdung; Sachbeschädigung,
ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleibt das nicht anerkennen wollen der Schutzrechte
betroffener Anwohner. Der Bebauungsplan001 hat da seinen Grund. [ Altstadtbläddla ]

In der Stadtratsvorlage zur Umsetzung des VGH-Urteils bleibt die Stadtspitze bei Ihrer
Strategie sich zum Anwohnerschutz nur zwingen zu lassen. [ Stadtratsvorlage ]
Willkürlich werden auch alle anderen betroffenen Altstadtanwohner außen vor gelassen.
Erstaunlich ist der Aufruf an Wirte und Gäste zu rechts- und anwohnerfreundlichem Verhalten,
wo doch die Stadtspitze sonst zumeist Stimmung gegen die Anwohner machte.

Es wird von verschiedenen Seiten weiter Stimmung gegen die Rechte der Anwohner gemacht.
Es fällt auf das die Artikel von einem freien Journalisten, der u.a. auch für die AHGZ (= Allg.
Hotel- und Gastronomie-Zeitung) schreibt, stammen und nicht Redakteuren der FN...
[ Presseartikel ] [ Presseartikel ] [ Presseartikel ]

Februar 2016
Die Urteilsbegründung des VGH München wird, nach Aussage, erst Ende Februar vorliegen.

Auf eimal ging es dann doch schneller - ja am Aschermittwoch ist alles vorbei. [ VGH Urteil ]

Der Stadtrat folgt einem Dringlichkeitsantrag der SPD [ Dringlichkeitsantrag SPD ].
Die Stadt wird eine Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Revision des VGH-Urteiles
einreichen. Vorerst unbegründet zur Fristwahrung.
Auch fordert der Stadtrat Land und Bund zu einer Gesetzesänderung auf um die Schutzrechte der
Altstadtanwohner aushebeln zu können.
Die Frage nach den über die Jahre aufgelaufenen Verfahrenskosten blieb unbeantwortet obwohl
schon an anderer Stelle ein Betrag von 300.000 Euro seitens der Stadt genannt wurde. Und es wird
wohl noch mehr da die Stadtspitze Urteile nicht akzeptiert und somit die Anwohner weiter vor
Gericht nötigt. Und das alles für ein paar Wirte (Spezl ?).

Januar 2016
Die Urteilsbegründung des VGH München lässt weiter auf sich warten.

In den Fürther Nachrichten vom 16 Januar wird über die Nachfolge des Rechtsreferenten berichtet.
Der Artikel zu den favorisierten Kandidaten endet mit einer interessanten Randnotiz.
[ Artikelauszug ] Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

November 2015
Urteil des VGH in München vom 26 Nov.:
- Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verpflichtet wird,
  den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung der Verwaltungsgerichtshofs erneut zu
  bescheiden.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
Somit ist erst mit der schriftlichen Urteilsbegründung ersichtlich was die Stadt tun muss.

19 Nov.
Am VGH in München kommt es zur mündlichen Verhandlung der von der Stadt eingelegten
Berufung gegen das Urteil des VG Ansbach vom 11 Juli 2013 [ Urteil VG Ansbach ].
Beteiligt ist auch eine Landesanwältin als Vertreter des öffentlichen Interesses.
Ebenfalls sind zur Verhandlung 6 Wirte beigeladen, von denen 4 nicht erscheinen.
Nachdem sich der Senat die aktuellen Gestattungen der Kneipen von der Stadt hat
übergeben lassen, erörtert er die Rechtslage:
- Das Klagerecht als Hauseigentümer und Vermieter wird bestätigt.
- Da keine bessere Norm vorliegt wird die TA-Lärm, allerdings nicht unmittelbar,
  angewendet.
- Maßgebliche Rechtsnorm ist der Bebauungsplan001 in seiner aktuell gültigen Form.
  Das begonnene Änderungsverfahren der Stadt ist hier ohne Belang.
- Senatsmeinung ist die Gaststätten nicht als alleinige Lärmquellen einzuschränken um,
  wegen des vorhandenen Grundgeräuschpegels, nachts 45 dB(A) zu erreichen.
Zum Beleg der vorhandenen Lärmbelastung legte die Stadt eine ,schallmesstechnische Betrachtung
Gustavstrasse' von 2013 vor. Allerdings musste die Stadt, auf Nachfrage eines Richters,
eingestehen dass diese Fehler enthält und Schallspitzen auch nicht berücksichtigt wurden.
Breiten Raum nahm die Fragenstellung ein:
- wie viel Lärm ist zumutbar
- was kann von der Stadt verlangt werden
Im weiteren Verlauf kam das Verfahren einer Güteverhandlung gleich, die jedoch festfuhr.
Auch Fragen des Gerichts wie ,sind die Freischankflächen in der Gustavstrasse vielleicht
gegenüber dem Bebauungsplan aus dem Ruder gelaufen ?' oder Aussagen wie ,wenn 23 Uhr
Freischanksperrzeit dann ist ein Preis zu zahlen' brachten keine Bewegung.
Gegen 19 Uhr musste der Senat anerkennen ein (unliebsames ?) Urteil fällen zu müssen.
Zuvor kam noch die Landesanwältin zu Wort. Sie stellte die TA Lärm, ja sogar den Tenor des
Bebauunsplans001 in Frage und schob die Zumutbarkeitsgrenze für die Nachtzeit weit über die
TA-Lärm hinaus. Der Senat hielt davon sichtlich nichts.

Oktober 2015
Zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 [ Bebauungs-Plan Nr 001 ]
beschließt der Stadtrat eine neue städtebauliche Konzeption als Zielvorgabe.
Als Begründung wird eine gegenüber 1988 geänderte Situation angegeben:

"...Während die Kneipen damals noch einen eher schlechten Ruf hatten und nur von bestimmten
Bevölkerungsgruppen ( z. B. beliebt bei amerikanischen Soldaten) besucht wurden, hat das
das geänderte Freizeit- und Ausgehverhalten der Bürger, das sich deutlich in die späteren
Abendstunden verlagert hat, inzwischen zu einer deutlichen Wandlung der Kneipenlandschaft
geführt und den Bereich zu einem Anziehungspunkt für ein breites Publikum werden lassen..."

Link zur Beschlussvorlage [ Link ].
Der schlechte Ruf der Kneipen war damals nicht der Grund zur Aufstellung des Bebauungsplans.
In dem Beschluss zum Herbst Grafflmarkt des VG Ansbach (AZ: AN 4 S 15.01495 vom 14.09.2015)
findet sich folgende Aussage dazu:

"...In der Begründung zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 001 im Jahr 1997 wird
ausgeführt, ein Hauptziel der Altstadtsanierung in Fürth sei gewesen, die Innenstadt um Sankt
Michael wieder für das Wohnen attraktiv zu machen. Eine zunehmende Zahl von Restaurants,
Kneipen, Cafes und Vergnügungsstätten auf Kosten der Wohnnutzung habe den Wert des inner- städtischen Wohnquartiers gesenkt und zu städtebaulichen Problemen sowie zu Lärm- und Ver- kehrskonflikten geführt. Da ordnungsrechtliche Mittel nicht erfolgreich gewesen seien, könne
eine weitere unerwünschte Gaststättenkonzentration nur über den Weg des Bebauplanungsrechts
erreicht werden. Eine Durchsetzung der vorhandenen Festsetzungen sei im Vollzug schwierig,
deshalb bewirken die nach wie vor in den Abend- und Nachtstunden einerseits durch Musik-
darbietungen und Tonwiedergabegeräte verursachten Störungen und andererseits der Zu- und
Abfahrtsverkehr der Besucher eine Beeinträchtigung der Wohnruhe, dies führe letztendlich
zu einer Stagnierung der Wohnungsanzahl bzw. auch einer Abwanderung der Wohnbevölkerung.
Um dem entgegenzuwirken solle der seit dem 19. Februar 1988 rechtskräftige Bebauungsplan
Nr. 001 entsprechend abgeändert werden..."

Es gab also schon damals zu viele Restaurants, Kneipen, Cafes und somit Beeinträchtigung
der Wohnruhe. Dies hat sich nicht verbessert. Trotzdem sollen Anwohner noch mehr belastet
werden.

September 2015
Der Beschwerde der Stadt gegen den zweiten Eilantrag wurde ebenfalls vom VGH in München
stattgegeben. Diese Entscheidung erging allerdings erst gegen 18 Uhr. Rundfunk und Presse
berichten aber schon gegen 16 Uhr die Beschwerde wäre erfolgreich.

Die Stadt legt Beschwerde am VGH in München gegen den Eilantrag des weiteren Klägers ein.

Der Beschwerde der Stadt gegen den ersten Eilantrag wurde mit einer dünnen Begründung seitens
des VGH in München stattgegeben.

Dem Eilantrag eines weiteren Klägers hat das VG Ansbach ebenfalls Recht gegeben.

Der Artikel in den Fürther Nachrichten [ Presseartikel ] berichtet das im Juni alle Kläger ihre
Eilanträge zurückgezogen hätten, dies ist unwahr. Ein Kläger gab eine Erledigungserklärung
ab. Die Kosten dieses Verfahrens wurde vom Gericht der Stadt als unterlegene auferlegt.

Dem Eilantrag eines Klägers hat das VG Ansbach Recht gegeben und die
'Nachtparty der Wirte' nach dem Grafflmarktende wegen unzumutbarem Lärm untersagt.
Nicht alle Verfahrensbeteiligten erklärten dieses Urteil für die anderen Eilanträge zu übernehmen.
Die Stadt will Beschwerde am VGH in München einlegen. [ Eilentscheidung VG Ansbach ]

Da die Stadt wieder eine 'Nachtparty der Wirte' nach dem Grafflmarktende genehmigt,
sind die betroffenen Anwohner abermals genötigt das Verwaltungsgericht anzurufen.
Die Stadt gibt dazu eine wütende Pressemitteilung heraus. [ Pressemitteilung der Stadt Fürth ]

Das VG Ansbach hat erste, der als Erledigt erklärten, Verfahren eingestellt.
Die Kosten hat das Verwaltungsgericht der Stadt auferlegt.

August 2015
Die Stadt ist der Auffassung Aufgrund des neuen Veranstaltungskonzeptes bestünde
Klägerseitig kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse mehr und erklärt dem
Verwaltungsgericht vorab die Einwilligung zur Erledigungserklärung verschiedener Verfahren.
Bei vielen, aber nicht allen Verfahren stimmem die Kläger eher aus Prozessökonomie zu.

Juli 2015
Der Stadtrat beschließt über Eckpunkte zu Veranstaltungen und Festen. [ Stadtratinfosystem ]
[ Presseartikel ]

Am Grünen Markt soll, entgegen des Bebauungsplans001, mit Sanierung des 'Goldenen Schwan'
wieder eine neues Gasthaus mit großer Freischankfläche (beantragt 129qm, 118 Plätze) entstehen.
[ Ausschuss TOP6 ] [ Presseartikel ]

Zum Fürth Festival erlaubt die Stadt am Waagplatz, anders als die letzten Jahre,
keine Verdichtung der Freischankflächen. Die Musik soll max. 80dB(A) laut sein.

Juni 2015
Da die Stadt, trotz verlorenem Rechtstreit 2014, dieses Jahr zum Grafflmarkt abermals eine
'Nachtparty der Wirte' genehmigt, sind die betroffenen Anwohner nochmals gezwungen das
Verwaltungsgericht anzurufen.
Das VG Ansbach bleibt bei seiner letztjährigen Entscheidung und gibt den Klägern Recht.
[ Eilentscheidung VG Ansbach ]
Da das VG Ansbach nicht alle Eilverfahren in der zur Verfügung stehenden Zeit bearbeiten konnte,
kam es durch eine Erklärung der Stadt gegenüber dem VGH zum Kompromiss Sperrzeit 0 Uhr.
Der Eilantrag zur Bühne am Waagplatz wird abgelehnt. [ Eilentscheidung VG Ansbach ]

Mai 2015
Das Güterichterverfahren am VG Ansbach ist beendet. [ Pressemitteilung VG Ansbach ]
Aus Sicht der Kläger spielt die Stadtspitze nur auf Zeit und hintertreibt
einen Kompromiss durch anstreben einer Gesetzesänderung.

In der Nürnberger Zeitung wird am 23 Mai ein Interview mit dem Rechtsreferenten der Stadt
veröffentlicht. Seine Einsichten werden in den Fürther Nachrichten nicht abgedruckt.

Die Fußballfangemeinschaft Horidos veröffentlicht in Ihrem Fanmagazin "Denkanstoss 9"
eine Zusammenfasung des Gustavstrassenkonflikts mit Interviews aller beteiligten Parteien.

April 2015
SPD Veranstaltung mit dem Thema Freizeitlärm. [ Presseartikel ] [ Kommentar ]
(Damit "Experten" über die Köpfe der betroffenen Anwohner hinweg diskutieren können,
sind diese nicht eingeladen)
[ Filmbericht der Medienpraxis eV ]

29 April, Tag gegen den Lärm. [ Link ]

März 2015
Es fand ein erster Mediationstermin (Güterichterverfahren) statt.
Gemeinsame Erklärung:
Die Kläger sowie die Beklagte Stadt Fürth kamen heute vor dem VG Ansbach überein,
zur Lösung des Konfliktes in der Gustavstraße ein weiters Mediationsverfahren aufzunehmen.
Die Parteien legten einvernehmlich die Mediationsthemen fest, Einigkeit bestand auch darin,
zum nächsten Termin Vertreter der Politik und der Gastronomie mit einzuladen.
Von Seiten der Kläger ist beabsichtigt, gegen einen Teil der von der Stadt Fürth genehmigten
Sommerbestuhlung 2015 zur Fristwahrung Klage einzureichen. Damit sollen etwaige
mediationsbedingte Rechtsnachteile für die Kläger vermieden werden.
Der nächste Termin der Mediation soll noch im März stattfinden.
[ Presseartikel ]

Der zweite Termin mit den 3 Fraktionsvorsitzenden des Stadtrats und einem Vertreter der
Gastwirte ist Ende März.

Demo von 'Wir sind die Gustavstraße' extra nur für's Fernsehen. [ Vereinshompage ]
Lokalpresse [ Presseartikel ]
Bundesministerium für Umwelt [ Link ]
TA-Lärm [ Link ]

Es fand ein zweiter Mediationstermin (Güterichterverfahren) statt.
Gemeinsame Erklärung:
In der heutigen Mediation am Verwaltungsgericht Ansbach in Sachen Gustavstraße und
Waagplatz tagten in über siebenstündiger Verhandlung Vertreter und Vertreterinnen der
Gastronomie, die klagenden Anwohner, Oberbürgermeister Dr.Jung sowie Angehörige der
Stadtverwaltung und die Fraktionsvorsitzenden von SPD , CSU und B90/Grüne.
Nach konstruktiven Verhandlungen zeigten sich in Einzelfragen unterschiedliche Standpunkte;
das Gericht wird diese nunmehr schriftlich zusammenfassen und den Teilnehmern zusenden.
Jede Seite sollte bis Ende April klären, inwieweit Konsensmöglichkeiten bestehen und dies
dem Gericht mitteilen. Dann wird entschieden, ob ein weiterer Termin sinnvoll ist,
ggf. auch Teillösungen denkbar sind.
Wie auch beim letzten Mal wurde über den Inhalt der Gespräche Vertraulichkeit vereinbart.

Februar 2015
Der Mediationstermin am VG Ansbach wird für mitte März angesetzt.

Januar 2015
Um dem Vorwurf der Untätigkeit bzw. Untätigkeitsklagen zu entgehen, hat die Stadt in den
letzten Monaten von 2014 noch rasch Anwohnerbeschwerden aus dem Jahr 2012, kurz
vor der Verjährung, bearbeitet und Bußgeldbescheide an Wirte der Gustavstrasse erlassen.
Die Wirte legten Rechtsmittel ein. Nun wird am Amtsgericht Fürth darüber entschieden.
Es bewahrheitet sich was ich schon 2012 in einem Leserbrief kritisierte [ Leserbrief ]
und die Stadtspitze noch vehement von sich wies. [ Presseartikel ]

Die in der Mediation am VGH München getroffene Vereinbarung zwischen einem Kläger
und der Stadt, wird von den nicht beteiligten Klägern so wie sie ist abgelehnt.

Die Stadtspitze findet die Ablehnung der nicht beteiligten Kläger sehr bedauerlich.
Sehr bedauerlich ist das die Stadtspitze immer noch meint auf den ,einen'
herumhacken zu können (und die Presse macht beflissen mit) gleichwohl sie auf
die Kompromissbereitschaft desselben und anderer angewiesen ist.
Auch der Umstand, nicht von Anfang an, mit allen betroffenen Anwohnern reden zu wollen.
[ Stadtnachricht ]
Die 'markigen' Worte der Stadtnachricht lesen sich in der Beschlußvorlage irgendwie anders...
[ Beschlußvorlage ]

Die Wirte lehnen nun auch die Mediationsvereinbarung ab - die Stadtspitze steht jetzt vor dem
Scherbenhaufen ihrer verfehlten Politik.

Der Stadtrat beschließt eine Entscheidung zur Mediationsvereinbarung vom Dezember zu vertagen,
mit der Gefahr dass diese Gegenstandslos werden könnte. Einer Mediation mit den im Dezember
nicht eingeladenen Klägern stimmt der Stadtrat zu.

Die beteiligten Kläger stimmen einer Mediation zu, sofern diese kurzfristig stattfindet.

Dezember 2014
Die Mediation durch den VGH München endete mit einer Vereinbarung zwischen einem Kläger
und der Stadt. [ Vereinbarung-Mediatonsverfahren ]
Diese erhält erst Verbindlichkeit wenn Stadtrat und weitere Kläger zustimmen.

Unaufgefordert macht die Stadt Lärmmessungen zum Weihnachtsmarkt am Waagplatz.
Auf einmal steht auch ein Wirt vor seiner Gaststätte und sorgt Nachts für Ruhe.
Das Jahr über hat man ihn so nicht gesehen. Nach Abbau des Messgerätes war er auch
wieder verschwunden.

Im Grußwort zur Eröffnung des Weihnachtsmarkt am Waagplatz behauptet der Oberbürgermeister
es gäbe auch schon Anwohnerbeschwerden gegen diesen. Die Stadt ist auf Nachfrage
den Beweis schuldig geblieben.

November 2014
Gegen die Wirte die am Grafflmarkt im September die Sperrzeiten ignorierten werden seitens der
Stadt Buß- und Zwangsgelder verhängt. Ein Wirt klagt dagegen.

Bürgerversammlung Stadtbezirk Süd, das Thema Altstadtlärm kommt zur Sprache.
Die Stadtspitze weicht den Fragen mit unwahren Behauptungen aus.
Nach vorlesen der städtischen Begründung für den erweiterten Ausschank bei Fußballfeiern
(unzureichende Bewirtungskapazität) lacht der ganze Saal über diese, selbst die Stadtspitze.

Der Gerichtstermin am VGH München wegen Berufung der Stadt Fürth betreffend des
rechtswidrigen Bescheides auf einen Anwohnerantrag zur Reduzierung von Lärmimmisionen
fällt aus. [ Presseartikel ]
Die Verfahren wegen Grafflmarkt; Fußballfeiern und die beiden Berufungsverfahren am VGH
ruhen bis Ende der Mediation.

Oktober 2014
Die Mediation durch den VGH München brachte wenig Bewegung. [ Presseartikel ]

September 2014
24 Sept Stadtratsitzung TOP 11 Bebauungsplanänderung eingeleitet.
[ Stadtratsitzung ]

Zwei Wirte verstoßen gegen die Sperrzeiten am Grafflmarkt.

17 Sept. Sitzung Bau- und Werkausschuss TOP 8, Änderung Bebauungsplan 001.
Die Stadt will unbedingt die Altstadt zum Amüsierviertel machen.
[ Sitzung Bau- und Werkausschuss ]

Eilanträge mehrerer Anwohner gegen den Freischankflächenausschank 22 - 1 Uhr
des Grafflmarkt am 19.09. [ Pressemitteilung VG Ansbach ]
Entgegen anderslautender Propaganda
ist der Grafflmarkt nicht in Gefahr - dieser war nie Streitgegenstand.

August 2014
Die Stadt Fürth beabsichtigt, den Gaststätten in der Gustavstraße im Falle von Heimsiegen
der SpVgg Greuther Fürth auf Antrag die Möglichkeit zu eröffnen, die Freischankflächen zu
verdichten, Ausschankstände zu betreiben sowie an Stehgäste in der Gustavstraße bis 0:30 Uhr
auszuschenken. Die Innensperrzeit von 2 Uhr bleibt dabei unberührt.
Am 11 August 2014 (Spiel: SpVgg - 1 FCN) erfolgte dies erstmalig.
[ Gestattungsbescheid Frankenderby ]

Juli 2014
Wirte sagen Weinfest in der Gustavstrasse ab [ Link zum Presseartikel ]
Es bleibt festzuhalten dass das Weinfest von den Wirten abgesagt wurde.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat das Weinfest nicht untersagt, lediglich Auflagen gemacht.
[ Pressemitteilung VG Ansbach ]
Die Anwohner sollen nächtlichen Lärm tolerieren, die Wirte aber keine Auflagen akzeptieren.
Das einzige Zeichen das die Absage durch die Wirte setzt, ist deren eigene Fantasielosigkeit.

Kneipenschluss 24Uhr in der Altstadt am Fürth Festival
Beschluss des Stadtrates vom 24.07.2013, TOP9, Seite 8
[ Sitzungsprotokoll Stadtrat ]
Urteil VG Ansbach auf Klage von Wirten.
[ Pressemitteilung VG Ansbach ]

Mai 2014
Den Bebauungsplan 001 [ Bebauungsplan 001(PDF) ]
will die Fürther SPD aktuell nur für die Gastronomie ändern.
[ SPD Antrag ] Presseartikel [ Link zum Presseartikel ]

Landtagsdebatte Freischankflächen
[ Behandlung des SPD Antrags im Landtag ]
Die bayerische Staatsregierung betreffend Freischankflächen
[ Antwort Staatsministerium(PDF) ]
Bayerische Biergartenverordnung [ Link ]